Art 4 ScheckG
§ 2 Z 1 und Z 3 Scheckeinlösungsabkommen
Die Gültigkeitserfordernisse der Scheckeinlösungszusage sind in § 2 Z 1 des Abkommens der Fachverbände der Banken und der Österreichischen Postsparkasse betreffend Scheckanfragen und Einlösungszusagen in der Fassung März 1995 abschließend geregelt.