§ 1293 ff ABGB, § 1298 ABGB, § 1323 ABGB, § 1333 ABGB
Kann der Geschädigte wegen des verspäteten Erhalts der Schadenersatzleistung einen unabhängig von der Schädigung aufgenommenen Kredit nicht tilgen, so liegt in der weiterlaufenden Kreditzinsverpflichtung ein vom Schädiger auch bei bloß leichtem Verschulden zu ersetzender Schaden. Dies gilt auch dann, wenn der Geschädigte den Ersatz fiktiver Reparaturkosten begehrt.