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Unrichtige Kundenwarnung über Verstoß gegen Schutzrechte

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 403 Heft 6 v. 15.6.1999

§ 2 UWG, § 7 Abs 1 UWG
Art 30 EGV

Die Aussage, jemand verstoße mit dem Vertrieb seiner Artikel gegen Schutzrechte in Österreich und handle daher gegen das Gesetz, ist als Tatsachenbehauptung iSd § 7 UWG zu werten.

Würde das lauterkeitsrechtliche Unterlassungsgebot bewirken, dass die Ware umgestaltet werden muss, liegt eine unzulässige Maßnahme gleicher Wirkung wie ein Einfuhrverbot iSd Art 30 EGV vor.

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