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Kein Anspruch auf Verzugszinsen für Beitragsrückstände

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 403 Heft 6 v. 15.6.1999

§ 1295 ff ABGB
§ 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB
§ 59 ASVG, § 113 ASVG

Der Schutzzweck von § 159 Abs 1 Z 1 StGB ist ein weiterer als der des § 159 Abs 1 Z 2 StGB und erstreckt sich auf die Vermeidung aller Schäden, die den Gläubigern durch die fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners verursacht werden.

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