§ 1293 ff ABGB
Beruht der entgangene Verdienst eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf einem gültig abgeschlossenen privatrechtlichen Vertrag, so kann sich der Schädiger nicht darauf berufen, dass der Geschädigte gegenüber der Gesellschaft treuwidrig ein deren wirtschaftlicher Situation nicht angemessenes Entgelt bezieht.