§ 7 HbG, § 13 HbG, § 17 Abs 1 und 2 HbG
§ 1295 ABGB
Ist der Schaden eine typische Folge, die die übertretene Norm verhindern wollte, hat ihn aber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder rechtsgeschäftlicher Regelung ausnahmsweise ein Dritter zu tragen, dann ist der Schädiger verpflichtet, diesem Ersatz zu leisten.