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Analoge Ausdehnung der dreijährigen Präklusivfrist für die Mietzinsüberprüfung?

WirtschaftsrechtAndreas VonkilchRdW 1999, 395 Heft 6 v. 15.6.1999

In einigen Fällen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Überprüfung der Mietzinshöhe ausdrücklich auf grundsätzlich drei Jahre begrenzt. Im Folgenden Beitrag wird untersucht, unter welchen Umständen eine analoge Ausdehnung dieser Präklusivfrist sachgerecht erscheint.

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