§ 2 Abs 1 UStG 1994
1. Eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, die sich auf den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen beschränkt und hiebei lediglich die Rechte wahrnimmt, die sich aus ihrer Stellung als Gesellschafterin ergeben, ist kein Unternehmer, weil sie im Wirtschaftsleben nicht mit Leistungen in Erscheinung tritt.