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Ab 9. April 1999: Stundungszinsen 6 %, Aussetzungszinsen 3 %

SteuerrechtErlaßrundschauRdW 1999, 379 Heft 5 v. 15.5.1999

§ 212 BAO, § 212a BAO

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat am 8. 4. 1999 eine Reduktion des Euro-Leitzinssatzes auf 2,5 % (3 %) per 14. 4. 1999 beschlossen. Zudem wurde mit sofortiger Wirkung der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierung (Geldleihe der Banken bei der EZB) auf 3,5 % (4,5 %) und jener für Einlagen (Veranlagung überschüssiger Bankengelder bei der EZB) auf 1,5 % (2 %) zurückgenommen. Im Gefolge sinkt in Österreich der Ersatzzinssatz für den früheren Diskont-(Basiszins-)Satz auf 2 % (2,5 %) und den früheren Lombard (Referenzzinssatz) auf 3,75 % (4,75 %). Infolge der Senkung des Basiszinssatzes um einen halben Prozentpunkt von 2,5 % auf 2 % mit Wirkung vom 9. 4. 1999 beträgt der Stundungszinsfuß für Abgabenschuldigkeiten gemäß § 212 Abs 2 BAO ab diesem Zeitpunkt 6 %, der Aussetzungszinsfuß gemäß § 212a Abs 9 BAO 3 %.

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