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Spenden im Rahmen der Aktion „Nachbar in Not“ (Kosovohilfe) - Werbeaufwand bei eigenen Produkten

SteuerrechtErlaßrundschauRdW 1999, 375 Heft 5 v. 15.5.1999

§ 4 Abs 4 EStG, § 20 Abs 1 Z 4 EStG

Das BMF hat bereits in einer Anfragebeantwortung vom 31. 7. 1992 (vgl zB SWK 1992, T 105) in bezug auf die Aktion „Nachbar in Not“ (Jugoslawienhilfe) seine Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass der Erlass vom 12. 12. 1980, AÖFV 1981/28, betreffend Absetzung von Sachzuwendungen an die Opfer von Elementarereignissen als Betriebsausgabe in diesem Zusammenhang sinngemäß gilt.

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