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Halber Einkommensteuersatz - Siebenjahresfrist bei Mitunternehmeranteilen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1999, 236 Heft 4a v. 15.4.1999

§ 37 Abs 2 EStG 1988

1. Der für die Gewährung des halben Steuersatzes für Veräußerungs-(Aufgabe-)Gewinne erforderliche Ablauf der siebenjährigen Betriebsführung hat den Zweck, dass nur jene stillen Reserven begünstigt besteuert werden sollen, die zumindest durch sieben Jahre hindurch angesammelt worden sind.

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