§ 37 Abs 2 EStG 1988
1. Der für die Gewährung des halben Steuersatzes für Veräußerungs-(Aufgabe-)Gewinne erforderliche Ablauf der siebenjährigen Betriebsführung hat den Zweck, dass nur jene stillen Reserven begünstigt besteuert werden sollen, die zumindest durch sieben Jahre hindurch angesammelt worden sind.