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VwGH: Lehrer haben Tätigkeitsmittelpunkt im Klassenzimmer

SteuerrechtDr. Martin AtzmüllerRdW 1999, 231 Heft 4a v. 15.4.1999

Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 („Sparpaket“) wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, dessen Einrichtung sowie Einrichtungsgegenstände der Wohnung erheblich eingeschränkt (§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG). In all jenen Fällen, in denen das Arbeitszimmer nicht den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen“ darstellt, scheidet eine Berücksichtigung von (Wohnungs-)Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten aus. Im - soweit ersichtlich - ersten „Arbeitszimmererkenntnis“ (Erk vom 20. Jänner 1999, 98/13/0132) hat der VwGH nunmehr für einen Lehrer ausgesprochen, dass ein für Vorbereitungs- und Korrekturzwecke verwendetes häusliches Arbeitszimmer nicht den Tätigkeitsmittelpunkt in bezug auf die Lehrertätigkeit darstellt.

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