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Entlassung eines AN der AUVA wegen Autounfall mit Fahrerflucht

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1999, 224 Heft 4a v. 15.4.1999

§ 27 Z 1 AngG
§ 11 Abs 2 ArbVG, § 102 ArbVG, § 106 ArbVG

1. Eine Entlassung ist keine Disziplinarmaßnahme.

2. Die Kollektivvertragsparteien können den Kollektivvertrag mit rückwirkender Kraft ausstatten.

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