§ 2 TNG, § 13 TNG
§ 27 Abs 2 VereinsG
Wird zum Erwerb eines mit der Vereinsmitgliedschaft verbundenen Nutzungsrechtes (Ferienwohnrecht) ein Kaufpreis entrichtet, der funktionell als Zufuhr von Eigenmitteln an den gemeinschuldnerischen Verein zu beurteilen ist, sind die Einlagen der Vereinsmitglieder, entsprechend den Bestimmungen über die Liquidation des Vereins, gegenüber Forderungen von Außengläubigern im Konkurs nachrangig.