§ 5 Abs 1 Z 1 PHG
Der vom Hersteller eines zuckerhältigen Instant-Tees auf der Verpackung in Fettdruck angebrachte Warnhinweis auf Kariosität, der dem Verbraucher, insbesondere wenn er sich erstmalig über die Art der Zubereitung informieren will, ins Auge springen muss, entspricht jedenfalls den Erfordernissen, dass die Hinweise deutlich sein müssen und nicht versteckt werden dürfen.