§ 313 BAO
Der zum Betreff ergangene Erlass vom 21. 2. 1980, AÖF Nr 68/1980, die Übernahme von nicht oder nicht genügend frankierten Briefsendungen zu verweigern, entspricht nicht mehr den Intentionen des Bundesministeriums für Finanzen nach einer bürgernahen Verwaltung und wird daher durch die nachstehende Regelung abgeändert.