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Behandlung unfrankierter oder ungenügend frankierter Briefsendungen an Finanzbehörden

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1999, 182 Heft 3 v. 15.3.1999

§ 313 BAO

Der zum Betreff ergangene Erlass vom 21. 2. 1980, AÖF Nr 68/1980, die Übernahme von nicht oder nicht genügend frankierten Briefsendungen zu verweigern, entspricht nicht mehr den Intentionen des Bundesministeriums für Finanzen nach einer bürgernahen Verwaltung und wird daher durch die nachstehende Regelung abgeändert.

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