Bisher waren steuerfreie Einkünfte (mit Ausnahme der Einkünfte aus Auslandsmontagen, aus Entwicklungshilfetätigkeiten und nach Doppelbesteuerungsabkommen befreite Einkünfte) für den Alleinverdienerabsetzbetrag ausdrücklich als unbeachtlich bezeichnet. Ohne Reaktion des Gesetzgebers könnte dies ab August 1999 anders sein. Im Anschluss an die Darstellung des VfGH-Erk wird verdeutlicht, dass der Einkunftsbegriff im EStG durchaus unterschiedlich ausgelegt werden kann.