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Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - Erwerbseinkommen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1999, 163 Heft 3 v. 15.3.1999

§ 131 Abs 1 Z 4, Abs 2 GSVG, § 149 GSVG
§ 5 Abs 2 ASVG, § 254 b ASVG, § 293 ASVG

1. Für den Anspruch auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer sind nur die Einkünfte für Leistungen nach dem Stichtag zu berücksichtigen, während alle Einkommen des Versicherten, die er für Leistungen bis zum Stichtag bezogen hat, auszuscheiden sind.

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