Die massiven Forderungen nach einer Angleichung der arbeitsrechtlichen Situation der Arbeiter an jene der Angestellten mündeten in einen Entwurf zu einem Arbeitsverhältnisgesetz (AVHG). Dieses AVHG sieht vor, dass Teile des AngG weiterhin ausschließlich für Angestellte gelten sollen, dass aber ein nicht unerheblicher Teil des AngG in das AVHG überführt wird.