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Geschäftsleiter ist kein AN iSd ArbVG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1999, 98 Heft 2 v. 15.2.1999

§ 36 Abs 2 Z 1 und 3 ArbVG
§ 4 Abs 3 KWG

1. Ein Geschäftsleiter, der mit der gesetzlichen Vertretung des AG betraut ist, ist unabhängig davon, ob im Innenverhältnis Einschränkungen seiner Geschäftsführung vorgesehen sind, gem § 36 Abs 2 Z 1 ArbVG nicht als AN iSd ArbVG anzusehen.

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