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Das Heimarbeitsverhältnis *

ArbeitsrechtAlfred ShubshizkyRdW 1999, 87 Heft 2 v. 15.2.1999

Aus der Abgrenzung zwischen den Vertragstypen1)1) Beim sozialversicherungs- bzw steuerrechtlichen Dienst- (Beschäftigungs-)Verhältnis wird nicht auf den zivilrechtlichen Dienstvertrag abgestellt (anders § 4 Abs 4 ASVG, wo seit dem ASRÄG 1997 auf freie Dienstverträge abgestellt wird). Dennoch lassen sich hinsichtlich der verwendeten Abgrenzungskriterien des Dienstnehmers keine grundsätzlichen Unterschiede erkennen (vgl auch Pkt 1.2.1 und FN 6 und 10). echter bzw freier Dienstvertrag2)2) Im Folgenden werden einheitlich die Begriffe „Dienstvertrag, Dienstnehmer und Dienstgeber“ verwendet. Ebensogut könnten die entsprechenden Begriffe „Arbeitsvertrag, Arbeitnehmer und Arbeitgeber“ verwendet werden. und Werkvertrag ergeben sich unterschiedliche arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Konsequenzen. Dass diese Zuordnung nicht schematisch erfolgen darf, zeigt sich deutlich am Beispiel der Heimarbeiter. Ausgehend von einer kurzen Analyse der Vertragstypen soll in der Folge die Situation bei den arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten und bei den Heimarbeitern im speziellen dargestellt werden.

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