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Entgeltshöhe bei Überschreitung der Kostenschätzung

WirtschaftsrechtGert IroRdW 1999, 57 Heft 2 v. 15.2.1999

Der OGH hat in einer jüngeren Entscheidung einem Bauunternehmer, der die von ihm abgegebene Kostenschätzung erheblich überschritten hatte, jeglichen Anspruch auf Vergütung der Mehraufwendungen abgesprochen. Dagegen bestehen sachliche Bedenken.

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