Der OGH hat in einer jüngeren Entscheidung einem Bauunternehmer, der die von ihm abgegebene Kostenschätzung erheblich überschritten hatte, jeglichen Anspruch auf Vergütung der Mehraufwendungen abgesprochen. Dagegen bestehen sachliche Bedenken.
Der OGH hat in einer jüngeren Entscheidung einem Bauunternehmer, der die von ihm abgegebene Kostenschätzung erheblich überschritten hatte, jeglichen Anspruch auf Vergütung der Mehraufwendungen abgesprochen. Dagegen bestehen sachliche Bedenken.