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Nominelle Kapitalerhöhung aus Rücklagen und Gewinnvorträgen

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1999, 118 Heft 2 v. 15.2.1999

§ 3 Abs 1 Z 29 EStG

Die Umwandlung offener Rücklagen sowie eines Gewinnvortrages erfüllt den Tatbestand einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln iSd § 3 Abs 1 Z 29 EStG, wenn die Kapitalerhöhung nach dem KapitalberichtigungsG, BGBl 1967/171, erfolgt.

BMF , 10.11.1998

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