In jüngster Zeit ist der besondere Kündigungsschutz der (begünstigten) Behinderten zunehmend in Diskussion geraten, weil in ihm (auch) ein Nachteil für die Behinderten gesehen wird. Die Wirtschaft scheut offenbar die Einstellung Behinderter, weil sie diesem Schutz unterliegen. Der Gesetzgeber hat nun auf diese Diskussion reagiert; am 4. Dezember 1998 wurde im Nationalrat eine Novelle zum BEinstG verabschiedet, mit der auch § 8 geändert und damit der Kündigungsschutz der begünstigten Behinderten auf eine neue Grundlage gestellt wird.