§ 2 Abs 1 MRG
Die vor Inkrafttreten der geänderten Bestimmung des § 2 Abs 1 MRG am 1. 3. 1994 vom Generalmieter eines ganzen Hauses abgeschlossenen Untermietverträge wurden nicht mit dem Inkrafttreten dieser Bestimmung zu Hauptmietverträgen.
OGH 21.04.1998, 5 Ob 55/98v