§ 6 Z 9 lit a EStG, § 8 Abs 3 EStG, § 24 EStG
Die Anschaffungskosten eines (derivativen) Firmenwertes ergeben sich als Differenzgröße zwischen den Teilwerten der mit dem Betrieb oder Betriebsanteil erworbenen (anteiligen) Wirtschaftgüter und dem gesamten Unternehmenskaufpreis. Wird ein Mitunternehmeranteil entgeltlich erworben, ist ein anlässlich dieses Erwerbes aufgedeckter Firmenwert in einer Ergänzungsbilanz des Mitunternehmers auszuweisen (vgl zB Margreiter/Wakounig/Glega, Steuerliche Sonderbilanzen2, 109). Der Ergänzungsbilanzwert „Firmenwert“ ist in der Folge gem§ 8 Abs 3 EStG in der Ergänzungsbilanz fortzuentwickeln.