Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren am 14. 10. 1999, Rs C-439/97 , Sandoz, die Gemeinschaftswidrigkeit des Ersatzbeurkundungstatbestandes des § 33 TP 8 Abs 4 erster Satz Gebührengesetz für Darlehen eines Gebührenausländers festgestellt. Nachstehend werden die Auswirkungen der Entscheidung im Zusammenhang mit der geänderten Gebührenpflicht von Auslandsurkunden dargestellt.