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Abgesonderte Befriedigung auch bei Ausgleich des Versicherungsnehmers

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 794 Heft 12 v. 15.12.1999

§ 157 VersVG

Die für den Fall eines Konkurses des Versicherungsnehmers getroffene Regelung des § 157 VersVG ist in Anbetracht des Regelungszweckes und der gleichen Interessenlage im Fall der Eröffnung des Ausgleiches über den Versicherungsnehmer analog anwendbar.

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