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Mehrere Frachtführer haften für die Kosten eines Regressprozesses solidarisch

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 790 Heft 12 v. 15.12.1999

§ 896 ABGB, § 1037 ABGB, § 1313 ABGB
Art 1 CMR, Art 17 Z 4 lit a CMR, Art 34 CMR, Art 37 CMR
§ 432 Abs 3 HGB

Ein Unterfrachtführer ist gegenüber dem Hauptfrachtführer hinsichtlich des von ihm verursachten Schadens und der Zinsen auch dann regresspflichtig, wenn kein durchgehender Frachtbrief vorliegt.

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