can 124 CIC, can 1297 CIC
§ 886 ABGB
Die Verfügungsgewalt kirchlicher Organe über Kirchenvermögen ist durch das Erfordernis der schriftlichen Zustimmung zu Bestandverträgen durch den Ortsordinarius beschränkt, das dem Schutz des Kirchenvermögens im Hinblick auf seine besondere Zweckbindung dient. Die fehlende schriftliche Zustimmung zum Bestandvertrag bewirkt dessen Nichtigkeit.