Die beiden als Frühparameter aufzufassenden Kennzahlen des URG sind streng formal an die zitierten Posten des Jahresabschlusses gebunden und bieten bei ihrer Errechnung keinen Spielraum für eigenständige Interpretationen. Trotz bzw infolge dieser engen Bindung an den handelsrechtlichen Jahresabschluss sind in der Praxis bei ihrer Errechnung Zweifelsfragen aufgetreten. Die wichtigsten werden nachstehend dargestellt und Lösungsansätze präsentiert.