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Zweifelsfragen bei der Errechnung der Kennzahlen gemäß §§ 23 und 24 URG

BilanzrechtKarl Rab, Karl BarborkaRdW 1999, 758 Heft 11 v. 15.11.1999

Die beiden als Frühparameter aufzufassenden Kennzahlen des URG sind streng formal an die zitierten Posten des Jahresabschlusses gebunden und bieten bei ihrer Errechnung keinen Spielraum für eigenständige Interpretationen. Trotz bzw infolge dieser engen Bindung an den handelsrechtlichen Jahresabschluss sind in der Praxis bei ihrer Errechnung Zweifelsfragen aufgetreten. Die wichtigsten werden nachstehend dargestellt und Lösungsansätze präsentiert.

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