§ 25 KO, § 46 Abs 1 KO
§ 26 Z 2 AngG, § 29 AngG
§ 3 IESG
Bei der Berechnung der Kündigungsentschädigung eines nach § 25 KO vorzeitig austretenden AN sind vertraglich vereinbarte längere Kündigungsfristen und Kündigungstermine nicht zu berücksichtigen.