vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Zwischenüberlassung“ von AN - keine Verwendung iSd § 2 Abs 2 AuslBG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1999, 735 Heft 11 v. 15.11.1999

§ 2 Abs 2 AuslBG, § 3 Abs 1 AuslBG
§ 3 Abs 1 AÜG

Beschäftiger überlassener Arbeitskräfte iSd § 2 Abs 2 lit e AuslBG ist nur derjenige, der diese Arbeitskräfte im Rahmen der Erfüllung eigener Aufgaben einsetzt, was jedenfalls ein Mindestmaß an organisatorischen Vorkehrungen voraussetzt. Die bloße „Zwischenüberlassung“ von Arbeitskräften stellt keine Verwendung iSd § 2 Abs 2 AuslGB dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!