In seiner Entscheidung vom 10. 12. 1998, 8 Ob S 162/98a (RdW 1999, 206 = GesRZ 1999, 48 = WBl 1999, 126 = RWZ 1999, 74 [Wenger] = DRdA 1999/37 [Geist] = ZIK 1999, 106) hatte sich der achte Senat des OGH mit Rechtsfragen des GmbH-Gründungsstadiums auseinanderzusetzen; dies im Zusammenhang mit insolvenz-entgeltsicherungsrechtlichen Problemen. Dabei stellte der achte Senat den Rechtssatz auf, eine GmbH im Gründungsstadium könne nicht Arbeitgeber sein; der Arbeitsvertrag käme vielmehr mit dem Geschäftsführer der GmbH zustande. Damit setzt sich der achte Senat in Widerspruch zur hL und zur bisherigen Entwicklung der Rechtsprechung des OGH.