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Vorgründungs-GmbH: Haftung der GmbH für deren Verbindlichkeiten nur bei ausdrücklicher vertraglicher Übernahme

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 720 Heft 11 v. 15.11.1999

§ 2 Abs 1 GmbHG

Eine Vorgründungsgesellschaft, die auf keinem gültigen Vorgründungsvertrag beruht und die kein Vollhandelsgewerbe betreibt, ist als GesBR zu beurteilen. Ihre Mitglieder haften für die im Namen der zu gründenden GmbH eingegangenen Verbindlichkeiten persönlich, unbeschränkt und solidarisch.

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