§ 1 UWG
Die Anmeldung und der Erwerb eines Kennzeichenrechts können auch dann einen unzulässigen Behinderungswettbewerb nach § 1 UWG bedeuten, wenn ein schutzwürdiger Besitzstand des Vorbenutzers an dem Kennzeichen fehlt - etwa wenn der Werbewert eines nur im Ausland benutzten Kennzeichens im Inland noch keinen schutzwürdigen Besitzstand darstellt.