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Kein Leistungsverweigerungsrecht bei Wegfall des Verbesserungsinteresses

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 713 Heft 11 v. 15.11.1999

§ 1052 ABGB, § 1167 ABGB, § 1170 ABGB

Die Tatsache der Veräußerung der mangelhaften Sache besagt grundsätzlich noch nicht, dass der nunmehrige Eigentümer eine Verbesserung nicht mehr in Anspruch nehmen werde. Ungeachtet der Veräußerung besteht ein Zurückbehaltungsrecht betreffend den Werklohn bis zur vollständigen Verbesserung aber jedenfalls dann nicht, wenn die Ausübung dieses Rechts zur Schikane ausartet.

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