Mit Inkrafttreten der am 16. 6. 1999 im Nationalrat beschlossenen Kartellgesetznovelle 1999 (KartGNov 1999)1) am 1. 1. 2000 kehrt das Verbot von Verkäufen unter dem Einstandspreis als ausdrückliche Gesetzesbestimmung in die österreichische Rechtsordnung zurück und präsentiert sich - im Vergleich zum früheren§ 3a Nahversorgungsgesetz (NahVersG 1988)2) - in einer neuen Fassung.