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Steuerfreibetrag für Betriebsübergaben ab 2000

SteuerrechtOtto AiglspergerRdW 1999, 683 Heft 10 v. 15.10.1999

Mit dem Steuerreformgesetz 2000 BGBl I 1999/106 wurde in § 15a des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ein Freibetrag für Betriebsübergaben geschaffen. Mit diesem werden ab 1. 1. 2000 betriebliche Vermögensübergänge mit einem steuerlichen Wert von bis zu 5,000.000 S von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Damit wurde eine langjährige Forderung der Wirtschaft zur steuerlichen Entlastung von Betriebsübergaben erfüllt.

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