Mit dem Steuerreformgesetz 2000 BGBl I 1999/106 wurde in § 15a des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ein Freibetrag für Betriebsübergaben geschaffen. Mit diesem werden ab 1. 1. 2000 betriebliche Vermögensübergänge mit einem steuerlichen Wert von bis zu 5,000.000 S von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Damit wurde eine langjährige Forderung der Wirtschaft zur steuerlichen Entlastung von Betriebsübergaben erfüllt.