§ 1162b ABGB
§ 29 AngG
§ 235 Abs 4 ZPO
1. Die Bestimmung des § 1162b ABGB gilt auch für freie Dienstverträge.
2. Nach stRsp ist der AN berechtigt, den Bruttolohn einzuklagen.
§ 1162b ABGB
§ 29 AngG
§ 235 Abs 4 ZPO
1. Die Bestimmung des § 1162b ABGB gilt auch für freie Dienstverträge.
2. Nach stRsp ist der AN berechtigt, den Bruttolohn einzuklagen.