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Verjährungsbeginn von Rückforderungsansprüchen nach CMR

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 548 Heft 9 v. 15.9.1998

§ 7 ABGB
Art 32 Abs 1 CMR, Art 34 CMR, Art 39 Abs 4 CMR

Nach dem unmissverständlichen, klaren Wortlaut des Art 39 Abs 4 CMR kommt es für den Verjährungsbeginn von Rückforderungsansprüchen ohne Zweifel nur dann auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung des Regressberechtigten an, wenn kein rechtskräftiges Entschädigungsurteil vorliegt.

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