Verkauft der Steuerpflichtige ein Privatgebäude gegen eine angemessene Rente, dann sind die Rentenzahlungen auf Jahre hinaus nicht abzugsfähig; veräußert dagegen der Steuerpflichtige das Gebäude an einen nahen Angehörigen und verlangt nur eine Rente in halber Höhe einer angemessenen Rente, dann kann er die Rentenzahlungen als Versorgungsrente steuerlich sofort geltend machen. -- Ein ideales Familiensplitting, das allerdings weder dogmatisch noch rechtspolitisch haltbar ist.