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Betriebsausgabenpauschale und Subhonorare

DoraltRdW 1998, 512 Heft 8b v. 15.8.1998

Wer nicht mehr als 3 Millionen S Einnahmen im Jahr hat, kann eine Betriebsausgabenpauschale von 12 % bzw 6 % in Anspruch nehmen. Subhonorare können daneben geltend gemacht werden. Damit kann sich der Vorteil aus dem Pauschale erheblich vergrößern. Der Gesetzgeber ist bisher untätig geblieben.

a) Die Rechtslage

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