Mit dem EStG 1988 wurde der Übergangsgewinn mit dem halben Steuersatz begünstigt. Die Begünstigung war von Anfang an unverständlich und wurde vielfach -- mit Duldung des Gesetzgebers -- ausgenützt. Fünf Jahre dauerte es, bis diese nicht gerechtfertigte Begünstigung abgeschafft worden ist.