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EuGH zur Kammerumlage - Konsequenzen für Getränkesteuer und Umsatzsteuer?

SteuerrechtErich NovacekRdW 1998, 496 Heft 8a v. 15.8.1998

Das Urteil des EuGH betreffend die Kammerumlage I (KU I)1)1) Urteil vom 19. 2. 1998, Rs C-318/96 (SPAR Österreichische Warenhandels AG); WBl 1998, 122 ff. wird mit Recht kritisiert, weil sich der EuGH darin mit den Bedenken des VwGH gegen die Vereinbarkeit der KU I mit Art 17 der MWSt-RL2)2) Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl L 145, S 1). nur implizit auseinander gesetzt und die Bedenken mit einer kryptischen Aussage3)3) Ruppe, Kein Verstoß der KU I gegen Gemeinschaftsrecht, SWI 1998, 121 ff., nach anderer Meinung ohne Begründung4)4) Sedlaczek, Die Kammerumlage I hält, SWK, 1998, S 253 ff; Zorn, EuGH-Urteil zur KU I: ein Missverständnis, SWK 1998, S 256. abgelehnt hat. Das EuGH-Urteil wird aber auch für die Vereinbarkeit der Getränkesteuer (kurz GetrSt) mit Art 33 der MWSt-RL ins Treffen geführt und überdies die Frage in den Raum gestellt, „ob das vorlegende Gericht das nationale Ausgangsverfahren auf dieser Grundlage überhaupt entscheiden wird“5)5) Moritz, Kammerumlage I EU-konform!, RdW 1998, 168 ff.. Ausgehend von der Umsatzsteuer (kurz USt) sollen daher einige kurze Bemerkungen zu dem heiß diskutierten Problemkreis gemacht werden.

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