§ 27 Z 1 Fall 3 AngG, § 29 AngG
§ 9 f UrlG
1. Eine AN, die ihrem Freund, einem ehemaligen freien Mitarbeiter des AG, an einem Sonntag den Zutritt zum Büro des AG ermöglicht, obwohl ihr bekannt war, dass ihm der AG das Betreten des Büros untersagt hatte, verwirklicht einen eklatanten Vertrauensbruch, sodass der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gegeben ist.