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Haftung eines Bewachungsunternehmens für Diebstähle bzw Beschädigungen seiner Gehilfen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1998, 459 Heft 8a v. 15.8.1998

§ 1295 Abs 1 ABGB, § 1313a ABGB

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