§ 18 Abs 1 Z 1 EStG, § 29 Z 1 EStG
Sachverhalt
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH setzt testamentarisch seinen minderjährigen Sohn als Universalerben ein. Dieser wird verpflichtet, der Ehefrau des Testators aus der jährlichen Gewinnausschüttung einen bestimmten Betrag (wertgesichert) auszuzahlen. Der Barwert der jährlichen Rentenleistungen beträgt etwa 10-15 % der Gesellschaftsanteile.